Vermietung

Gesetzesänderung im Mietrecht

Bestellerprinzip (gilt nur für Mietverhältnisse)

Seit dem 1. Juni 2015 gilt bundesweit bei der Vermietung von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip. Die Provision des Immobilienmaklers bezahlt derjenige, der diesen beauftragt hat: „wer bestellt, der zahlt“.

Meistens ist es der Vermieter, der die Maklercourtage trägt.

Nichtsdestotrotz gibt es für Vermieter viele Vorteile, den Vermietungsprozess komplett in professionelle Hände geben:

  • Die Vermietung einer Immobilie ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Mit unserem Know-How kommen Sie stressfrei zu einem neuen Mieter.
  • Ein Makler vermietet gewöhnlich schneller als Privatperson. Durch die frühere Vermietung wird die Provision aus den zusätzlichen Monatsmieten schnell wieder hereingeholt.
  • Wir bieten Ihnen die professionelle Präsentation Ihrer Immobilie mit einer individuellen Marketingstrategie in allen Medien.
  • Mit unserer Erfahrung finden wir für Sie den optimalen Mietpreis.
  • Wir übernehmen die Auswahl geeigneter Mieter inkl. Bonitätsprüfung, so kommen Sie stressfrei zu einem seriösen Mieter.
  • Die Maklerprovision ist steuerlich absetzbar (als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

Vertrauen auch Sie meiner Erfahrung und Kompetenz im regionalen Immobilienmarkt – seit über 25 Jahren in Pforzheim und im Enzkreis.

Ihr Thomas Bohner