Informieren Sie sich über die Mietpreisbremse

Die Bundesländer können durch das neue „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ in bestimmten Gebieten die Mieten deckeln.

So sind ab dem 1. November 2015 auch in 68 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen der Höhe nach begrenzt.

Hier darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Von der Mietpreisbremse sind Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen ausgenommen.

Im Enzkreis gilt die Mietpreisbremse  in der Gemeinde Remchingen. Aber auch Karlsruhe und einige umgebenden Gemeinden sowie das gesamte Stadtgebiet Stuttgart sind von der Mietpreisbremse erfasst.

 

Der Eigentümerverband Haus & Grund hält die Mietpreisbremse für rechtswidrig und unterstützt deshalb die Klage einer privaten Vermieterin gegen die Berliner Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse.

 

Wir werden Sie weiter darüber informieren.

 

Ihr Team von Thomas Bohner Immobilien